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Rechtsanwältin Birgit Knöpfler

zugleich Fachanwältin für Familienrecht

PDF-Dokument [580.0 KB]Fortbildungsbescheinigung 2016 RAin Knöpfler

PDF-Dokument [580.0 KB]startup.pdf

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen
  • Erstes und Zweites Staatsexamen in Baden-Württemberg
  • Referendariat am Landgericht Hechingen
  • Fachanwältin für Familienrecht seit 2001

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Tübingen
  • Anwaltverein Hechingen
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft FAMILIENRECHT

Fachanwaltskanzlei für Familienrecht

B. Knöpfler; Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1994 bildet das Familienrecht einen Schwerpunkt meiner Arbeit. Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Qualifikation hat mir die Rechtsanwaltskammer Tübingen im Jahr 2001 den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen.


Fachanwalt kann nur werden, wer zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt ist und eine umfangreiche zusätzliche theoretische Ausbildung mit schriftlichen Prüfungen sowie eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit mit einer bestimmten Anzahl von an außergerichtlich und gerichtlich selbständig bearbeiteten Fällen in seinem Fachgebiet nachgewiesen hat. Laufende Fortbildungen sind zwingend. Die praktischen Erfahrungen in den vergangenen Jahrzehnten und laufende Fortbildungen als Fachanwältin ermöglichen mir eine praxis- und zielorientierte Interessenvertretung und Bearbeitung der Mandate mit einem fundierten und aktuellen Wissen einschließlich soliden Kenntnissen über die ständige Rechtsprechung zu bestimmten Themen oder auch die Entwicklungen und Trends zu bestimmten Fragen in der Rechtsprechung.


Zum zentralen Tätigkeitsbereich im Familienrecht gehören alle Probleme innerhalb der Familie, insbesondere bei Trennung und Scheidung von Ehen oder auch, wenn einzelne Familienmitglieder nicht mehr selbst für ihrem Lebensunterhalt sorgen können. Es geht um die Vertretung rund um das Scheidungsverfahren, den Unterhalt für Kinder, Gatten und Eltern, das Sorgerecht und den Umgang mit Kindern, die oft schwierige Vermögensauseinandersetzung in und außerhalb des ehelichen Güterrechts, den Versorgungsausgleich, Fragen zur Nutzung des Familienheims und Verteilung der Haushaltssachen sowie die Auseinandersetzung gemeinsamen Immobilienvermögens und den Umgang mit den Schulden. Oft sind Familienbetriebe betroffen, wenn ein Ehegatte im Betrieb des anderen oder beide im gemeinsamen Unternehmen arbeiten.


Mit zunehmender Zahl der nicht verheirateten Paare gehören zunehmend auch die Beziehungen, d.h. die Rechte und Pflichten in nichtehelichen Lebenspartnerschaften nebst den Folgen bei der Trennung zum zentralen Tätigkeitbereich des Familienrechtlers, ebenso das Abstammungsrecht mit der Feststellung oder Anfechtung von Vaterschaft oder die elterliche Sorge für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern.


Mit Vertragsgestaltungen im Familien- und Erbrecht lassen sich individuelle Vorstellungen für ein Zusammenleben und auch für die Zukunft verwirklichen, die von den gesetzlichen Vorschriften, wenn gewünscht, erheblich abweichen können. Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen können schon vor der Heirat oder auch in der Krise bzw. im Zuge einer Scheidung für klare Regelungen im Voraus oder ein Ende von Streitigkeiten bei Scheitern der Ehe sorgen und sind auch oft mit erbrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen verknüpft. Sie unterliegen richterlicher Inhaltskontrolle im Streitfall und bedürfen daher sorgfältiger Beratung und Ausarbeitung.


Fachübergreifend kann sich auch die Kooperation mit anderen Stellen als hilfreich erweisen, so etwa mit psychologischen und pädagogischen Beratungsstellen oder Jugendämtern. Die Kooperation ist wichtig, wenn es wegen der Komplexität der Beziehungen nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um emotionale Belastungen und die psychische Bewältigung einer Trennung geht. Gerade bei familiären Auseinandersetzungen ist die Hilfe von verschiedenen Stellen mit unterschiedlichen professionellen Ansätzen oft wichtig, um in Krisen und Schwierigkeiten neue Verständnis- und Handlungsmöglichkeiten für sich zu finden.

Seit über 20 Jahren bin ich in enger Zusammenarbeit mit einer psychologischen Beratungsstelle und vermittle bei Bedarf den Kontakt mit verschiedenen Stellen.


Wer sich eine anwaltliche Vertretung nicht leisten kann, was oft beim haushaltsführenden oder kinderbetreuenden Partner der Fall ist, kann staatliche Kostendeckung erhalten. Auch über die Möglichkeiten der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten werden Sie bei uns ausführlich beraten.

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