Sina Boss
Rechtsanwältin
Seit April 2019 habe ich den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung „Fachanwältin für Strafrecht“ erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsgebiete:
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Straßenverkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Nebenklagevertretung
- Opferrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Unter unserer Notrufnummer 0152 / 21 75 11 78 erreichen Sie Rechtsanwältin Boss rund um die Uhr.
Bitte beachten Sie: Die Notrufnummer ist nur für Notfälle!
Falls Ihr Problem Aufschub erlaubt, rufen Sie zu den üblichen Bürozeiten an! Bei einer Festnahme oder einer Verhaftung ist es aber wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu informieren! Hier können nur wenige Stunden Verzögerung entscheidend sein. Bitte zögern Sie deshalb nicht, einen Anwalt zu informieren, wenn ein Angehöriger oder Freund von der Polizei verhaftet wurde.
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Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V.
Anwaltsverein für den Landgerichtsbezirk Hechingen e.V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
Mitglied in der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.
Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und München
Erstes Staatsexamen in Bayern
Referendariat am Landgericht Hechingen
Zweites Staatsexamen in Baden-Württemberg
Geboren und aufgewachsen bin ich auf der schwäbischen Alb (zunächst Sonnenbühl, dann Albstadt). Für mein Studium wollte ich aber lieber etwas weiter weg und habe mich deshalb für Freiburg und München entschieden.
Schon während meines Studiums habe ich meine Leidenschaft für das Strafrecht entdeckt und meine universitären Schwerpunkte im Bereich Kriminologie, Jugendstrafrecht und Straffvollzugsrecht (strafrechtliche Rechtspflege im empirisch-pönologischen Bereich) sowie Rechtsmedizin gesetzt.
Das Referendariat absolvierte ich von April 2016 bis April 2018 im Landgerichtsbezirk Hechingen und schloss dieses mit überdurchschnittlichem Erfolg ab. Auch hier bestätigte sich mein strafrechtliches Interesse, indem ich mit großer Freude Sitzungsvertreterin für die Staatsanwaltschaft war. Hierbei konnte ich umfassende Einblicke in die Arbeits- und Ermittlungsweise der Staatsanwaltschaft sowie in den Ablauf eines Strafprozesses gewinnen.
Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers im Strafverfahren ist für den Mandanten von großem Vorteil, da schon im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen gestellt werden können. Doch auch wenn bereits ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wurde, ist die Einschaltung eines Verteidigers wichtig; nur so können in der Vorbereitung auf den Prozess und im Prozess selbst die Interessen des Mandanten wirksam vertreten werden.
Auch für Opfer einer Straftat ist es ratsam, frühzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um so die Opferinteressen bestmöglich im Wege einer Nebenklage durchzusetzen und auch zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Ich berate Sie umfassend auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts, wobei mir eine individuelle Mandantenbetreuung am Herzen liegt.